Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom ist die Abschaffung der Roaming-Gebühren nicht sinnvoll. In den nächsten Tagen wird die Europäische Union einen Verordnungsentwurf für eine Vereinheitlichung des europäischen Telekommunikationsmarktes vorstellen.
Experten prognostizieren steigende Inlandspreise
In einer Pressemitteilung erläutert der Bitkom, eine Abschaffung der Roaminggebühren würde das gesamte Preisgefüge der Netzanbieter verändern. Die Experten gehen davon aus, dass die Preise für Inlandsgespräche und die mobile Internetnutzung steigen würden. Auch die Subventionierung von Handys und Smartphones würde deutlich kleiner ausfallen. Der Bitkom sieht vor allem einkommensschwache Verbraucher die wenig reisen, als Leidtragende. Diese Bevölkerungsgruppe profitiert derzeit am meisten von den günstigen Telefongebühren im Inland.
Der Bitkom führt aus, dass die Anbieter die Erlöse aus den Roaminggebühren dringend bräuchten, um in den weiteren Netzausbau zu investieren. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kritisiert in diesem Zusammenhang vor allem die fehlende Nachhaltigkeit bei den Plänen der EU. Derzeit würden die Provider die geänderten EU-Auflagen bezüglich des Roamings realisieren, nun kämen die neuen Pläne völlig überraschend für die Anbieter.
Roamingpreise wurden bereits reduziert
Die Preise für Telefon- und Internetnutzung im Ausland sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Im Sommer dieses Jahres wurden neue Preisobergrenzen eingeführt. Im nächsten Jahr werden die Kosten nochmals reduziert: Statt 24 Cent pro Gesprächsminute werden dann maximal 19 Cent pro Minute fällig. Rohleder betont, dass mit diesen Preisvorgaben Auslandstelefonate günstiger würden als einige Inlandstarife. Ankommende Anrufe im Ausland werden ab 2014 ebenfalls angepasst. Derzeit zahlt der Angerufene 7 Cent pro Minute, ab dem nächsten Jahr werden es nur noch 5 Cent pro Minute sein. Am deutlichsten fällt die Reduzierung bei der mobilen Datennutzung aus: Statt 45 Cent pro Megabyte werden im nächsten Jahr nur noch 20 Cent pro Megabyte als Obergrenze festgesetzt.